Der Erziehungsrat übt die unmittelbare Aufsicht über das Volksschulwesen aus. Er erlässt die zum Vollzug der Verordnung über die Volksschule erforderlichen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich der Regierungsrat ermächtigt ist. Er nimmt Stellung zu Entwürfen der vom Regierungsrat zu erlassenden Vorschriften, sofern sie pädagogisch bedeutende Fragen betreffen. Er hat Beschlüsse, die erhebliche finanzielle Folgen haben, dem Regierungsrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Beschlüsse des Erziehungsrates sind grundsätzlich nicht öffentlich und werden daher nicht publiziert. Er informiert jedoch auszugsweise über die im laufenden Jahr gefällten Entscheide.
Mitglieder des Erziehungsrates
Richtlinien für die Schülerzahlen
Erziehungsratsbeschlüsse:
Projekt „Anpassungsbedarf der Beurteilungsstrukturen“ Seite 1, Seite 2, Seite 3 (26.09.2019)
Personal- und Besoldungsgesetz für die Lehrpersonen an der Volksschule: Teilrevision Seite 1, Seite 2, Seite 3 (26.09.2019)